Viele Personen sind aus verschiedensten Gründen auf das Zuverdienst-System angewiesen. Es gibt Berufssparten, die öfter von Anstellung zu Anstellung leben. Für sie sind gewisse Leerzeiten fast unumgänglich. Da in diesen Zeiten allerdings auch kleinere Jobs reinkommen können, werden diese oft geringfügig abgewickelt. Besonders durch die Kunst und Kulturbranche ging, nach der Ankündigung dieser Maßnahme, ein Raunen. Andere Branchen, wie die Gastronomie zum Bespiel, leben davon, dass sich Menschen finden, die manche Tätigkeiten geringfügig ausführen. Außerdem kann eine geringfügige Tätigkeit arbeitslosen Personen die Chance bieten, niederschwellig wieder in den Arbeitsprozess einzusteigen. Sie wird dafür genutzt Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen eine Einarbeitungs- oder Eingewöhnungsphase zu ermöglichen.
Ganz unverständlich ist der Schritt zum Verbot allerdings nicht. Seit jeher wird das Konzept der Geringfügigkeit ausgenutzt, um Personen nur für ganz wenige Stunden anzumelden, sie aber fast Vollzeit arbeiten zu lassen. Nur eben ohne, dass viele Abgaben gezahlt werden. Das Geld wird dann lieber am Finanzamt vorbei den Personen direkt ausgezahlt - ohne Steuer und ohne Versicherung. Dieses System gilt es natürlich zu unterbinden. Ob die gewählte Maßnahme allerdings die richtige für diesen Zweck ist, wage ich zu bezweifeln.
Auch ich musste die Option des Zusatzverdienstes neben dem Arbeitslosengeld schon einmal in Anspruch nehmen. Denn da ein einjähriger Arbeitsvertrag im März 2020 zu Ende ging, begab ich mich im Februar auf Jobsuche. Mehrere Bewerbungsgespräche, zweite Runden, Assessment-Center und Probetage später, hatte ich zwei realistische Joboptionen. Dann kam Corona. Der Probetag bei einem Medienunternehmen war überschattet von der Ausrufung des Lockdowns. Das finale Gespräch eines Unternehmens sollte am ersten Lockdown-Tag stattfinden. Beide Unternehmen entschieden sich ihre Aufnahmeverfahren zu pausieren. Also startete ich in den Lockdown in einer Warteposition auf einen Job und meldete mich beim AMS. Zum Glück arbeitete ich ein paar Stunden bei einem Magazin, das mich in weiterer Folge geringfügig anstellte. So konnte ich neben dem Arbeitslosengeld ein paar Hundert Euro dazuverdienen. Dieser Zuverdienst ermöglichte mir, die Monate der Arbeitslosigkeit zu übertauchen, bis sich die Corona-Bestimmungen etwas lockerten und ich im Sommer wieder einen Job fand. Ohne diese Möglichkeit wäre es mir schwergefallen, meine Miete und meine Fixkosten weiterhin zu zahlen.
In diese oder eine ähnliche Lage kann jede Person kommen. Deshalb ist es kurzsichtig diese Zuverdienstmöglichkeit ganz zu streichen. Vielleicht hätte es auch gereicht, sie auf ein paar Monate zu begrenzen, damit es zu keiner längeren Zeit des Ausnutzens kommen kann.

